Wohngeld Voraussetzungen – Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Wohngeld haben Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt und die keine anderen Sozialleistungen beziehen, die bereits die Wohnkosten abdecken. Entscheidend sind: Haushaltseinkommen, Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete. Die Wohngeldstelle Köln prüft Ihren individuellen Anspruch.
Die grundlegenden Voraussetzungen
Damit Sie in Köln Wohngeld beantragen können, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Köln und haben dort Ihren Hauptwohnsitz.
- Sie sind Mieterin oder Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss).
- Sie tragen die Mietkosten selbst und die Wohnung ist Ihr Lebensmittelpunkt.
- Sie haben eine gültige Meldebescheinigung und einen gültigen Mietvertrag.
Einkommensgrenzen – Wie viel darf ich verdienen?
Das Wohngeld hängt vom Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder ab. Es gibt keine feste, für alle gültige Einkommensgrenze – die Berechnung erfolgt individuell nach der Wohngeldformel.
Zum anrechenbaren Einkommen zählen: Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Unterhaltszahlungen, Kindergeld und Kapitalerträge. Davon abgezogen werden Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte Freibeträge – zum Beispiel für Schwerbehinderung oder Alleinerziehende.
Faustregel
Je höher Ihre Miete (im Verhältnis zum Einkommen), desto wahrscheinlicher ist ein Wohngeld-Anspruch. In Köln gelten aufgrund der hohen Mietstufe V vergleichsweise günstige Bedingungen für Wohngeld-Empfänger.
Haushaltsgröße – Wer zählt dazu?
Zum Haushalt zählen alle Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und andere Familienangehörige – sofern sie alle gemeinsam wirtschaften.
Die Anzahl der Haushaltsmitglieder beeinflusst sowohl die Einkommensgrenze als auch die Höhe des Wohngelds. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher kann das Wohngeld ausfallen.
Miete und Mietstufe in Köln
Köln gehört zur Mietstufe V – einer der höchsten Mietstufen in Deutschland. Das bedeutet: Die anerkannten Höchstbeträge für Miete sind in Köln höher als in Städten mit niedrigerer Mietstufe. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, Wohngeld zu erhalten.
Was zählt zur Miete?
Zur berücksichtigungsfähigen Miete gehören die Kaltmiete (Nettokaltmiete) sowie die kalten Betriebskosten. Heizkosten und Warmwasserkosten werden durch die Heizkostenkomponente des Wohngeld-Plus berücksichtigt.
Wann besteht kein Wohngeld-Anspruch?
In folgenden Fällen können Sie in der Regel kein Wohngeld erhalten:
- Sie beziehen Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung – hier sind die Wohnkosten bereits in der Leistung enthalten.
- Sie sind Studentin oder Student und haben dem Grunde nach Anspruch auf BAföG – auch wenn Sie tatsächlich kein BAföG erhalten.
- Ihr Einkommen ist so hoch, dass der errechnete Wohngeld-Betrag unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt.
- Sie leben in einer Wohngemeinschaft ohne gemeinsames Wirtschaften – hier wird jeder Bewohner einzeln betrachtet.
Sonderfälle und Freibeträge
In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen, die Ihren Wohngeld-Anspruch verbessern können:
- Schwerbehinderung (GdB von 100 oder GdB von mindestens 80 mit Pflegebedürftigkeit): Es gilt ein Freibetrag beim Einkommen.
- Alleinerziehende: Es gilt ein Freibetrag für jedes Kind unter 12 Jahren.
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