Mietzuschuss – Wohngeld für Mieter in Köln
Der Mietzuschuss ist die häufigste Form des Wohngelds. Er ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Der Mietzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird monatlich direkt an Sie ausgezahlt.
Was ist der Mietzuschuss?
Der Mietzuschuss ist ein Teil des Wohngelds, der speziell für Mieterinnen und Mieter konzipiert ist. Er soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit niedrigem Einkommen angemessen wohnen können.
Der Mietzuschuss wird für die Kaltmiete sowie die kalten Betriebskosten gewährt. Er wird monatlich als Zuschuss gezahlt und muss – anders als ein Darlehen – nicht zurückgezahlt werden. Der Mietzuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Mietzuschuss und Lastenzuschuss – der Unterschied
Das Wohngeld unterscheidet zwischen zwei Arten: dem Mietzuschuss für Mieter und dem Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Eigenheim oder Eigentumswohnung). Diese Seite konzentriert sich auf den Mietzuschuss für Mieter.
Hinweis
Der Lastenzuschuss für Wohneigentümer folgt anderen Berechnungsgrundlagen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Wohngeldstelle Köln.
Wer hat Anspruch auf Mietzuschuss?
Anspruch auf Mietzuschuss haben:
- Mieterinnen und Mieter mit eigenem Mietvertrag, die die Miete selbst bezahlen.
- Haushalte, deren Einkommen unter der für sie geltenden Einkommensgrenze liegt.
- Personen, die keine anderen Sozialleistungen beziehen, die bereits die Wohnkosten abdecken (Bürgergeld, Grundsicherung).
Wie wird der Mietzuschuss berechnet?
Die Berechnung des Mietzuschusses folgt der allgemeinen Wohngeld-Formel. Entscheidend sind die tatsächliche Miete (begrenzt durch die Höchstbeträge der Mietstufe V), das Haushaltseinkommen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Nicht die volle Miete wird berücksichtigt, sondern nur die zuschussfähige Miete. Diese umfasst die Nettokaltmiete und die kalten Betriebskosten. In Köln (Mietstufe V) sind die Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete vergleichsweise hoch, was den Mietzuschuss begünstigt.
Mietzuschuss in Köln – Besonderheiten
Köln hat mit Mietstufe V eine der höchsten Mietstufen Deutschlands. Dadurch werden höhere Mieten bei der Wohngeld-Berechnung anerkannt als in Städten mit niedrigerer Mietstufe. Das ist besonders in einem Hochpreis-Markt wie Köln von Vorteil.
Unabhängig von Ihrem Stadtbezirk gilt in ganz Köln die Mietstufe V. Die Wohngeldstelle Köln prüft Ihren individuellen Anspruch auf Mietzuschuss.
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