Wohngeld-Plus – Die Reform 2023 im Überblick

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Die Reform brachte eine deutliche Erhöhung der Wohngeld-Leistungen, eine dauerhafte Klimakomponente und eine Heizkostenkomponente. Im Durchschnitt stieg das Wohngeld um rund 190 Euro pro Monat.

Was ist das Wohngeld-Plus-Gesetz?

Das Wohngeld-Plus-Gesetz (WoGPlusG) ist die umfassendste Reform des Wohngelds seit Jahrzehnten. Es wurde am 14. November 2022 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Ziel der Reform war es, angesichts stark gestiegener Energiekosten und der allgemeinen Inflation die Wohnkostenbelastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen spürbar zu senken. Gleichzeitig sollte die Reform mehr Haushalten den Zugang zum Wohngeld ermöglichen.

Die vier zentralen Änderungen

  • Höhere Wohngeld-Beträge: Das Wohngeld wurde im Durchschnitt um etwa 190 Euro monatlich erhöht. Die genaue Erhöhung variiert je nach Haushaltsgröße und Einkommen. Die Wohngeld-Formel wurde dauerhaft geändert, nicht nur vorübergehend.
  • Dauerhafte Klimakomponente: Eine CO₂-bezogene Klimakomponente gleicht die Belastung durch die CO₂-Bepreisung im Wärmebereich aus. Sie wird automatisch mit dem Wohngeld ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.
  • Dauerhafte Heizkostenkomponente: Die zuvor befristeten Heizkostenzuschüsse wurden in eine dauerhafte Heizkostenkomponente überführt. Sie erhöht das Wohngeld pauschal und berücksichtigt steigende Energiepreise.
  • Mehr anspruchsberechtigte Haushalte: Durch die Erhöhung der Wohngeld-Leistungen und die Anpassung der Berechnungsformel haben deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Schätzungen zufolge stieg die Zahl der Wohngeld-Haushalte bundesweit von etwa 600.000 auf rund 2 Millionen.

Die Klimakomponente im Detail

Die Klimakomponente ist ein fester Zuschlag zum Wohngeld. Sie beträgt pro Haushaltsmitglied einen festen Betrag und wird automatisch gewährt – Sie müssen sie nicht gesondert beantragen. Die Klimakomponente soll die Mehrkosten durch die CO₂-Bepreisung von Heizenergie ausgleichen. Sie wird bei jeder Wohngeld-Berechnung berücksichtigt.

Die Heizkostenkomponente im Detail

Die Heizkostenkomponente ersetzt die früheren, zeitlich befristeten Heizkostenzuschüsse durch eine dauerhafte Erhöhung des Wohngelds. Sie wird als gestaffelter Betrag je Haushaltsgröße gewährt und ist Teil der regulären Wohngeld-Berechnung. Die Heizkostenkomponente wird zusammen mit dem Wohngeld ausgezahlt – es ist kein separater Antrag nötig.

Die Heizkostenkomponente des Wohngeld-Plus ist nicht zu verwechseln mit den früheren einmaligen Heizkostenzuschüssen, die nur für bestimmte Zeiträume galten. Die Heizkostenkomponente ist eine dauerhafte Leistung.

Was bedeutet Wohngeld-Plus für Sie?

Die Reform bringt für viele Kölner Haushalte spürbare Verbesserungen:

  • Deutlich mehr Geld: Im Schnitt 190 Euro mehr Wohngeld pro Monat – das hilft spürbar bei den Wohnkosten.
  • Mehr Haushalte profitieren: Durch die Reform haben rund dreimal so viele Haushalte Anspruch auf Wohngeld wie zuvor.
  • Automatische Berücksichtigung: Klima- und Heizkostenkomponente müssen nicht gesondert beantragt werden, sie fließen direkt in die Berechnung ein.

Wohngeld-Plus in Köln

Von der Wohngeld-Plus-Reform profitieren in Köln besonders viele Haushalte, da die Kombination aus hohem Mietniveau (Mietstufe V) und den erhöhten Wohngeld-Beträgen zu einer spürbaren Entlastung führt. Wenn Sie bisher knapp über der Einkommensgrenze lagen, lohnt sich eine erneute Prüfung – durch Wohngeld-Plus könnten Sie jetzt anspruchsberechtigt sein.

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